Bitte informieren Sie sich in den folgenden Bereichen:
–> Impfung
Impfungen finden bei niedergelassenen Fachärzten, Hausärzten oder im Auftrag der Gesundheitsämter statt.
Allgemeine Informationen zur Schutzimpfung gegen das Corona-Virus erhalten Sie im Internetangebot des Landes Hessen.
Das Impfzentrum des Landkreises Kassel in Calden ist darüber hinaus mit Terminvereinbarung geöffnet. Dieses Angebot gilt auch für Kinder und Jugendliche.
–> Schnelltests
Der Landkreis Kassel hat mehrere Testzentren eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können sich dort einmal wöchentlich kostenlos testen lassen.
In Bad Karlshafen befinden sich die Testzentren
- in der Rosen-Apotheke, Invalidenstr. 4,
- in der Landgrafen-Apotheke, Bergstr. 6
–> Corona-Verdacht/Symptome
Verhalten bei Kontakt/SymptomenEine Corona-Infektion kann sich durch grippeähnliche Symptome, wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeine Schwäche äußern. Wenn Sie Symptome haben, vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zu Hause. Falls Sie ärztliche Hilfe benötigen, kontaktieren Sie telefonisch Ihren Hausarzt oder in dringenden Fällen Tel. 116 117.
Bürgertelefon für medizinische Fragen: 0800 555 4 666 (täglich 8-20 Uhr)
Wichtiger Hinweis: Wählen Sie die 116 117 nur, wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen. Halten Sie die Notrufleitungen für Notfälle frei!
–> Quarantäne
Die Hessische Landesregierung hat die Isolationspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen ab dem 23. November 2022 aufgehoben. Statt dessen gilt für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen nach dem ersten positiven Test:
- eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
- ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.
Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Die aktuellen Quarantäne-Bestimmungen finden Sie unter corona.hessen.de
Tipps für die häusliche Quarantäne (Download) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz.
KONTAKT
Rathaus Bad KarlshafenHafenplatz 8
34385 Bad Karlshafen
Tel. 05672 9999-0
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