Allgemeine Informationen

 

Allgemeine Ziele der Städtebauförderung

Programme der Städtebauförderung haben zum Ziel, die Aufenthaltsqualität durch städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung in den Städten und Gemeinden anzustoßen. Um in ein Programm aufgenommen zu werden, müssen sich die interessierten Kommunen bewerben. Fördervoraussetzung ist die Ausweisung eines Fördergebietes und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes. Bei der Förderung gilt der Grundsatz der Drittelfinanzierung von Bund, Land und Kommune.

KONTAKT

Rathaus Bad Karlshafen
Hafenplatz 8
34385 Bad Karlshafen
Tel. 05672 9999-0
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Programm „Lebendige Zentren“
ehem. „Städtebaulicher Denkmalschutz“

Die Stadt Bad Karlshafen wurde 2014 von der hessischen Landes­regierung in das Förderprogramm „Städtebaulicher Denk­mal­schutz“ aufgenommen. Im Jahr 2018 erfolgte die Erweiterung des Förder­gebietes um den Stadtteil Helmarshausen. Im Rahmen des Programmes wurden ein „Integriertes Handlungs­konzept“ (IHK) für Bad Karlshafen und ein „Integriertes Stadtentwick­lungs­konzept“ (ISEK) für Helmarshausen erarbeitet. Diese setzen den inhaltlichen Rahmen zur Umsetzung konkreter Projekte und stellen über den gesamten Förderzeitraum von ca. 10 Jahren eine Leitlinie dar. Die Zielsetzungen und Maßnahmen der Konzepte werden im Rahmen des Prozesses der Umsetzung laufend überprüft und weiterentwickelt.

Im Jahr 2020 wurden die Städtebau­förderprogramme neu strukturiert und die Zielsetzungen der bisherigen Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Städtebaulicher Denk­malschutz“ im Programm „Lebendige Zentren“ gebündelt. Stadt- und Ortsteilzentren sollen attraktiviert und zu identitäts­stiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterent­wickelt werden. Für private Fördermittel­empfänger oder -interes­senten ändert sich dadurch nichts, da die Richtlinien gleich­geblieben sind.

LINK

Portal für nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen:
nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de
 

Nationale Projekte des Städtebaus

Beruhend auf einem Stadtmarketing-Prozess und einem regionalwirtschaftlichen Gutachten aus dem Jahr 2011 sprach die Expertengruppe „Städtebau­licher Denkmalschutz“ eine Empfehlung für eine Bewerbung der Stadt Bad Karlshafen beim Bundes­programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ aus. Aufgrund der Einordnung des historischen Zentrums Bad Karlshafens als herausragendes Denkmalensemble von nationaler Bedeutung wurde die Stadt in das Programm aufgenommen. So konnte in den Jahren 2015 bis 2018 mithilfe des staatlichen Zuschusses von 5.500.000 € die Schleuse reaktiviert und so das städtebaulich prägende Hafenbecken in Bad Karlshafen wieder in Betrieb genommen werden. Die Öffnung des Hafens zur Weser ist Ausgangs­punkt für die künftige städtebauliche und touristische Aufwertung der Stadt.

LINK

Verlinkung zur Veröffentlichung des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat:
Bundes­programm „Nationale Projekte des Städtebaus 2014-2017“
Link zum Download/zur Bestellung            


Stadtentwicklung in Bad Karlshafen

 

Zeitstrahl

2011 Stadtmarketingprozess
2013 Beginn Sanierungsarbeiten Hafenmauer (Rathausseite) durch das Land Hessen
2014 Aufnahme in Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz
  Beschlussfassung IHK Bad Karlshafen
2015 Machbarkeitsstudie Hafenöffnung
  Expertengruppe „Städtebaulicher Denkmalschutz“ tagt
  Aufnahme in Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (Hafenöffnung)
2016 Baustart Schleuse (Hafenöffnung)
2017 Aufnahme in Bundesprogramm „Soziale Integration im Quartier“ (Zehntscheune)
2018 Fertigstellung Schleuse
  Fortschreibung IHK Bad Karlshafen
2019 Fertigstellung Schleusenbetriebsgebäude
  Inbetriebnahme und Öffnung des Hafenbeckens
  Beschlussfassung ISEK Helmarshausen
  Erneute Aufnahme in Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (Hafenumfeld/Rathaus)
2020 Überführung „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in Förderprogramm „Lebendige Zentren“
  Fertigstellung Parkplatz ehem. Kindersolbad
  Baubeginn Zehntscheune
  Abschluss Hafenmauersanierung durch das Land Hessen
  Baubeginn Hafenumfeld
  Beginn letzter Bauabschnitt Sanierung Landgraf-Carl-Kanal durch das Land Hessen
2021 Rahmen- und Gestaltungskonzept Poststraße
  Machbarkeitsstudie Rathaus
2022 Beginn Planung Rathaussanierung
  Vergabe Planung Poststraße
  Fertigstellung Zehntscheune
  Planung An der Schlagd
2024 Abschluss Teilsanierung Rathaus
  Fertigstellung Fläche an der Schlagd
 

BAD KARLSHAFEN

DOWNLOAD

Plangebiet Bad Karlshafen
DinA3, 631 kB
 

Entwicklungskonzept

Für das Fördergebiet des barocken Stadtkerns von Bad Karlshafen wurde 2014, im Jahr der Aufnahme in das Städtebau­förderprogramm „Städtebau­licher Denkmalschutz“, ein teilräumliches integriertes Handlungskonzept (IHK) in Auftrag gegeben, das bereits im Dezember desselben Jahres durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. In mehreren Sitzungen der Lenkungsgruppe, der verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Bad Karlshafener Bürgerschaft angehörten, waren die Vorschläge zuvor intensiv diskutiert worden. Das IHK von 2014 bildet – zusammen mit einer Fortschreibung aus dem Jahr 2018 – den Handlungsleitfaden für die Umsetzung von Maßnahmen dieses Programms. Diese wurden aus der Analyse der historischen Entwicklung und städtebaulichen, architektonischen und freiraum­planerischen Qualitäten der Barockstadt sowie der Analyse der aktuellen Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung der Stadt entwickelt. Besonderes Augenmerk liegt auf den Schwerpunkten Schleusenöffnung und Belebung des Hafenbeckens, Aufwertung der Freiräume, Gebäudeerhalt und Gebäudenutzung sowie Inszenierung und Präsentation der Stadt mit ihrer Geschichte. Ein detaillierter Maßnahmenkatalog schlägt eine Reihe von Vorhaben vor, welche zur Entwicklung der Schwerpunktbereiche beitragen und heute zu einem Teil bereits realisiert sind.

HELMARSHAUSEN

 

DOWNLOAD

Plangebiet Helmarshausen
DinA3, 565 kB
 

Entwicklungskonzept

Ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) setzt den inhaltlichen Rahmen zur Umsetzung konkreter Projekte und stellt über den gesamten Förderzeitraum eine Leitlinie dar. Die Erarbeitung eines ISEK ist zudem eine zentrale Voraussetzung für die Bewilligung von Fördergeldern. Während des gesamten Prozesses der Erstellung des ISEK wurde viel Wert auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gelegt. So fanden zum Auftakt und am Ende je eine Bürgerversammlung statt, außerdem gab es einen Stadtrundgang mit anschließendem Workshop. Hierbei hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich in den Prozess einzubringen. Aus der Analyse, den Ideen der Bürgerinnen und Bürger sowie den Vorschlägen von Planerinnen und Planern und Verwaltung wurden verschiedene Maßnahmenvorschläge für den Stadtentwicklungsprozess abgeleitet und in einem Maßnahmenplan zusammengefasst. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Umgestaltung der Poststraße und der angrenzenden Flächen nach der Inbetriebnahme der Ortsumgehung der Bundesstraße 83. Die erste Fassung des ISEK wurde Ende 2018 vorgestellt. Die Bereinigung einiger Maßnahmen und die Überführung des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in das Programm „Lebendige Zentren“ im Jahr 2020 machten eine Aktualisierung des ISEK notwendig, die im Jahr 2021 abgeschlossen wurde.

ISEK Helmarshausen (2021)
Din A 4, 76 Seiten, 11 MB

Projektblätter (Maßnahmen/2021)
Din A 4, 100 Seiten, 3,7 MB



Maßnahmen

IN DER DURCHFÜHRUNG/DURCHGEFÜHRT


IN VORBEREITUNG           




Fördermöglichkeiten für Private

 

Eine wichtige Zielsetzung des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ ist die Förderung privater Sanierungen von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Die wertvollen historischen Gebäude und der unverwechselbare Charakter der unterschiedlichen Altstädte von Bad Karlshafen und Helmarshausen sollen erhalten werden. Durch Modernisierungen und Anpassung an neue Anforderungen sollen zudem Perspektiven für künftige Nutzungen geschaffen werden.

Für sanierungsbedürftige Objekte im Fördergebiet (siehe Plan „Fördergebiet“) können Fördermittel beantragt werden. Bei Fassadensanierungen ist ein Zuschuss von 25% der förderfähigen Ausgaben vorgesehen, der Maximalbeitrag des Zuschusses liegt bei 12.000 €. Die Mittel dürfen aber erst dann eingesetzt werden, wenn die Sanierungsmaßnahme vom Fördermittelgeber bewilligt und zwischen der Stadt und der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Objektes eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

Viele Gebäude sind Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage oder sogar Einzelkulturdenkmale. Daher sind bei der Sanierung verschiedene Rahmenvorgaben zu beachten. Das frühzeitige Einbeziehen der Denkmalpflege ist daher wichtig. Die Stadt Bad Karlshafen hat Fördergrundsätze zur Anreizförderung festgelegt, die als Grundlage der Förderung für Private Investitionen dienen. Gefördert werden investive Maßnahmen, wie die einmalige Um- und Neugestaltung von Fassaden, von privaten Vorgärten und Einfahrten oder vergleichbare Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes.

Nebenstehend finden Sie neben weiteren Informationen die nötigen Antragsformulare. Sprechen Sie die Ansprechpartner bei der Stadt, dem Kreis und der ProjektStadt an, wenn Sie weitergehende Fragen haben (Kontaktdaten siehe Ende der Seite).

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben der Städtebauförderung können beispielsweise auch Projekte, die die Lebensverhältnisse auf dem Land verbessern, auf verschiedene Weise unterstützt werden. Das Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel berät dazu Privat­personen, Gewerbetreibende und Vereine zu weiteren Förder­möglichkeiten für private und öffentliche Projekte der Regional­entwicklung. Über weitere Förderangebote für private und öffentliche Projekte aus dem LEADER-Programm und dem „Regional­budget“ informiert das Regionalmanagement der Region Kassel-Land e.V.




Gute Beispiele

           

Im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ konnten bislang eine Vielzahl von privaten Eigentümern und Eigentü­merinnen bei der Modernisierung und Instandsetzung ihrer Gebäude finanziell unterstützt werden. In den untenstehenden Plänen wurden die bis 2024 erfolgten Maßnahmen in Bad Karlshafen und Helmarshausen kenntlich gemacht.

 
Bad Karlshafen
 
Helmarshausen
 
 

Einige Praxisbeispiele gelungener Sanierungen in Bad Karlshafen und Helmarshausen werden hier gesondert vorgestellt. Die ausführliche Beschreibung der Maßnahmen finden Sie in den ladbaren Blättern der Beispielsanierungen.

DOWNLOAD

Beispielsanierung
Weserstraße 20 + 22

DinA4, 1 Seite, 1,5 MB

Beispielsanierung
Weserstraße 13 + 15

DinA4, 1 Seite, 1,6 MB

Beispielsanierung
Steinstraße 46

DinA4, 1 Seite, 2,2 MB

 

 

 

Kontakte

Bauamt der
Stadt Bad Karlshafen

Rathaus Bad Karlshafen
Hafenplatz 8
34385 Bad Karlshafen
Tel. 05672 9999-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Matthias Strutzke
Hochbau, Tiefbau, Liegenschaften, Bauangelegenheiten
Tel. 05672 9999-33
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Stefanie Müller
Lebendige Zentren, Förderprogramme
Tel. 05672 9999-30
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

ProjektStadt
 

Seit 2019 unterstützt die ProjektStadt aus Kassel die Stadt Bad Karlshafen bei der Umsetzung des Förder­programms „Lebendige Zentren“. Das Beratungsteam besteht aus Marvin Coker (M.Sc. Stadt- und Regional­planung), der sich um die Schwerpunkte Stadtplanung, Städtebauförderung inkl. Finanz- und Fördermittel­management und das Projekt­management kümmert sowie Nadine Scholling mit den Schwerpunkten Beratung von Bauherren und Architekten und Abrechnung von Sanierungs­maßnahmen.

ProjektStadt
Wolfsschlucht 18
34117 Kassel

Marvin Coker
Tel. 0561 1001-1376
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Nadine Scholling
Tel. 0561 1001-1210
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.projektstadt.de

Denkmalpflege
Landkreis Kassel

Alle Veränderungen an einem Gebäude, das als Kultur- bzw. Einzeldenkmal oder als Teil einer denkmalgeschützten Gesamtanlage deklariert ist, müssen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde vor Baubeginn abgesprochen werden.

Außenstelle Hofgeismar
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar

Ute Peine
Tel. 0561 1003-2408

Reinhard Petersen
Tel. 0561 1003-2466

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www.landkreiskassel.de

Weitere Förderangebote
 

Weitere Informationen und Beratung zur Förderung:

Regionalmanagement
Region Kassel-Land e. V.
Tel. 05692 99777-10
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
region-kassel-land.de

Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel
Tel. 05671 8001-2427
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.landkreiskassel.de