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Bestehende Regeln:
Vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen einheitliche Regeln:
- FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr
- Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur mit FFP2-Maske und eine Testnachweis
- Besuch von Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens nur mit FFP2-Maske
Darüber hinaus können die Bundesländer - abhängig von der Lage - weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. In Hessen gilt hierfür die Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung.
In Hessen gilt über die Bundesregelungen hinaus:
- Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr
Die Regelungen im Wortlaut
- Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen (gültig ab 23. November 2022)
KONTAKT
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