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Bestehende Regeln:

Vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen einheitliche Regeln:

  • FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr
  • Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur mit FFP2-Maske und eine Testnachweis
  • Besuch von Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens nur mit FFP2-Maske

Darüber hinaus können die Bundesländer - abhängig von der Lage - weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. In Hessen gilt hierfür die Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung.

In Hessen gilt über die Bundesregelungen hinaus:

  • Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr

Die Regelungen im Wortlaut

 

 

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