BKH Rathaus & Verwaltung

Sie planen den Bau einer Garage, eines Carports, eines Gartenhauses oder denken über eine Solaranlage nach?
Prüfen Sie hier, ob Sie einen Bauantrag benötigen: Quick-Check Bauantrag
Mit dem Quick-Check des Landes Hessen können Sie in wenigen Minuten herausfinden, ob für Ihr Bauvorhaben ein Bauantrag erforderlich ist.
Was ist der Quick-Check?
Der Quick-Check ist ein kostenloses Online-Tool des Landes Hessen. Er hilft Ihnen, eine erste Einschätzung zu bekommen, ob für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung erforderlich ist.
So funktioniert's:
1. Klicken Sie auf den Button "Quick-Check starten"
2. Beantworten Sie einige kurze Fragen zu Ihrem Vorhaben
3. Laden Sie das Ergebnis als PDF herunter - für Ihre Unterlagen oder zur weiteren Planung.
KONTAKT
Stadt Bad Karlshafen
Hafenplatz 8
34385 Bad Karlshafen
Tel. 05672 9999 0
Mit dem Online-Angebot der Stadt Bad Karlshafen haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Verwaltungsdienstleistungen von zu Hause aus zu erledigen.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die Kommunen, bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Umsetzung des OZG hat das Land Hessen mit dem Kommunalen Dienstleister ekom21 eine Plattform aufgebaut, mit der es möglich ist, die Dienstleistungen der Verwaltung digital abzubilden.
Zukünftig können Sie mit unseren Online-Angeboten ohne Terminvereinbarung und unabhängig von den Öffnungszeiten verschiedene Dienstleistungen bequem von zu Hause erledigen. Das Angebot soll stetig erweitert werden.
Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
KONTAKT
StadtverwaltungBad Karlshafen
Hafenplatz 8 (Rathaus)
34385 Bad Karlshafen
Tel. 05672 99990
Fax 05672 99913
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Aufgrund der mangelnden Nachfrage wird die Samstags-Annahme vorerst wieder eingestellt.
Gartenabfälle und Bauschutt bis ein Kubikmeter können jedoch weiterhin montags bis donnerstags bis 16 Uhr und freitags bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung beim Bauhof angenommen werden.
Städtischer Bauhof, An der Saline 15, 34385 Bad Karlshafen
Telefon: 05672/1056
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Was kann angeliefert werden?
Gartenabfälle
Gartenabfälle sind ausschließlich organische Pflanzenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gartens anfallen. Dazu zählen
- Hecken und Sträucher, Astwerk und Baumschnitt bis 20 cm Durchmesser,
- Grasschnitt, Heu und Stroh,
- Rinde und sonstige Pflanzenabfälle.
Übrigens ist für organische Pflanzenabfälle auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück möglich, etwa durch Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren. Holzige Gartenabfälle (Baum- und Heckenschnitt) sollten getrennt von anderen Gartenabfällen (z. B. Gras, Laub, krautige Pflanzenteile) angeliefert werden, da diese einen anderen Verwertungsweg haben.
Bauabfälle
Die Annahme beschränkt sich auf reinen Bauschutt, das heißt feste Baustoffe, die überwiegend mineralische Bestandteile enthalten und vorwiegend bei Bauwerksabbrüchen anfallen (z. B. Beton, Mauerwerk, Mörtelreste, reiner Wand- und Deckenputz, Ziegelschutt, Fliesen, Toilettenbecken, Waschbecken).
Welche Mengen werden angenommen?
Gartenabfälle und Bauschutt werden auf dem Bauhof bis zu einer Menge von einem Kubikmeter pro Anlieferung angenommen.
Wie hoch sind die Kosten?
Gartenabfälle: 25 Euro pro m³
Bauschutt: 45 Euro pro m³
Wo können größere Mengen Gartenabfall und andere Bauabfälle entsorgt werden?
Größere Mengen Gartenabfall und andere Bauabfälle können in der Umgebung beispielsweise hier angeliefert bzw. entsorgt werden:
- Abfallentsorgung Landkreis Kassel: Entsorgungszentrum „Kirschenplantage“, Hofgeismar: www.abfall-kreis-kassel.de
- Entsorgungszentrum Diedrich, Beverungen: https://www.entsorgungszentrum-diedrich.de/
- Recyclinghof Helwig und Wehrmann, Beverungen: https://www.helwig-wehrmann.de
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Rathaus Bad Karlshafen
Hafenplatz 8
34385 Bad Karlshafen
Tel. 05672 9999-0
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Der Haushalt der Stadt Bad Karlshafen enthält alle Einnahmen und Ausgaben der Stadt. Gemäß den für die Kommunen in Hessen geltenden Grundsätzen der doppischen Haushaltswirtschaft setzt sich der Haushaltsplan aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt zusammen:
- Der Ergebnishaushalt bildet die geplanten Erträge und Aufwendungen ab (kaufmännische Gewinn- und Verlustrechnung),
- der Finanzhaushalt gibt Auskunft über die Entwicklung der Liquidität der Stadt im Planjahr (Liquiditäts- und Investitionsplanung).
Bestandteile des Haushalts sind außerdem die Haushaltssatzung, der Haushalts-Vorbericht, der Stellenplan und das Investitionsprogramm.
An dieser Stelle finden Sie die Haushaltspläne der Stadt Bad Karlshafen:
Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2025 (genehmigt)
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