Finanzhilfen nach Elementarschäden-Richtlinie: Unwettergeschädigte im Kreis Kassel können Anträge stellen
Zur Milderung außergewöhnlicher Notlagen nach dem schweren Unwetter am 2. und 4. August in Trendelburg, Wesertal, Bad Karlshafen, Hofgeismar und Reinhardshagen hat der Landkreis Kassel eine Finanzhilfe nach Elementarschäden-Richtlinie beantragt. "Das Land Hessen hat die Finanzhilfeaktion eingeleitet, somit können Geschädigte bis zum 22. September 2024 einen Antrag stellen", teilt Landrat Andreas Siebert mit.
Die Finanzhilfe kann zur Behebung von Schäden an Gebäuden und Hausrat von Privatpersonen sowie an gewerblichen Betrieben gewährt werden, wenn durch das Schadensereignis unverschuldet eine Notlage entstanden ist, die die Betroffenen aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht beseitigen können. Berücksichtigt werden Schäden ab 5.000 Euro.
Für Schäden an landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben können ebenfalls Finanzhilfen beantragt werden, die dem Landkreis Kassel aus dem Hilfsprogramm des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen und die entsprechenden Anträge können Geschädigte auf der Internetseite Finanzhilfe-Hochwasser www.landkreiskassel.de/finanzhilfe-hochwasser herunterladen.
Das Servicetelefon ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr besetzt.
Gewerbetreibende und Privatpersonen: Tel. 0561/1003-1800; Landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe: Tel. 0561/1003-1850. Schriftliche Anfragen zur Finanzhilfeaktion richten Geschädigte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Anträge sind ausschließlich in Papierform und unterschrieben einzureichen an:
Landkreis Kassel
Der Kreisausschuss
"Finanzhilfeaktion"
Wilhelmshöher Allee 19−21
34117 Kassel
Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Folgende Sperrungen/Einschränkungen bestehen bis auf Weiteres weiterhin:
- Hangrutsch im Wochenendgebiet Hainbach (ungerade Hausnummern/rechts des Bachlaufes): Die Zufahrt zu den Häusern Hainbach 7 bis 27 ist wegen des Hangrutsches oberhalb der Nr. 27 nur über die unterhalb der ehemaligen Fischteiche liegende Zufahrt möglich.
- Sperrung Wirtschaftsweg zur "Mordkammer" (Ende Trendelburger Weg)
Die Sperrung des Diemelradweges zwischen Helmarshausen und Wülmersen und die Sperrung der Kreisstraße K 76 zwischen Helmarshausen und der B 80/Waldesruh konnten inzwischen wieder aufgehoben werden.
Die Schäden an der öffentlichen Infrastruktur im Stadtgebiet wurden aufgenommen, begutachtet und nach und nach behoben.
Kanaleinläufe, Schächte und Kanäle wurden u. a. mit Spül-/Saugwagen bereits ab Freitag freigemacht, weitere Spülungen/Reinigungen werden folgen. Alle Pumpwerke haben während des Ereignisses ordnungsgemäß gearbeitet, sind dabei aber an ihre Leistungsgrenzen geraten.
Da auch das Quellgebiet der Moosbergquelle in Wülmersen überflutet wurde, musste diese vorübergehend außer Betrieb genommen werden. Die Aufräumarbeiten und das Spülen der Quelle/Quellleitung laufen. Die Wasserversorgung ist über die Tiefbrunnen Niederau und Hellebach gesichert.
Finanzielle Hilfen für Betroffene
Der hessische Innenminister Prof. Dr. Poseck hat bei einer Lagebesprechung am 5. August in Calden gegenüber den Bürgermeistern der betroffenen Kommunen Hilfen des Landes sowohl für die Kommunen als auch für private Betroffene (Elementarschadenrichtlinie des Landes Hessen) in Aussicht gestellt (Link: Pressemitteilung Innenministerium).
Der Landkreis Kassel hat inzwischen für die betroffenen Kommunen beim Land Hessen einen Antrag für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden gestellt. Nach der Elementarschadenrichtlinie des Landes können Gewerbetreibende und Privatpersonen finanzielle Unterstützung in Form von Beihilfen oder Kredithilfen erhalten. Sobald nähere Informationen zur Bewilligung und zum Verfahren vorliegen, wird darüber informiert.
Unwetter am 1./2. August
In der Nacht vom 1. auf den 2. August hatte ein Starkregenereignis insbesondere im Bereich der Altstadt Helmarshausen zu Überflutungen geführt. Es fielen etwa 140-150 Liter Regen/Quadratmeter binnen weniger Stunden. Aufgrund der Wassermassen war die Hainbach über die Ufer getreten und hatte zu Überflutungen im Bereich des Wohngebietes Hainbach und der Altstadt geführt. Dabei wurde die Mühlenstraße stark beschädigt, im Bereich der Hainbach kam es zu einem Hangrutsch. Auf der rechten Diemelseite waren insbesondere die Bahnhofstraße, der Breite Weg und der Trendelburger Weg betroffen. Letzterer wurde ebenfalls stark beschädigt. Darüber hinaus waren der Bereich Graseweg/Diemelhöhe und Waldesruh/B 80 betroffen.
Die Feuerwehren der Stadt Bad Karlshafen rückten zu rund 50 Einsatzstellen aus, unterstützt durch das THW Wolfhagen, das DRK Zierenberg, den städtischen Bauhof, den Wasserverband Diemel, die AWS GmbH sowie private Unternehmen.
Allen Einsatzkräften und Helfern dankt die Stadt Bad Karlshafen für ihren Einsatz.
Unwetter in Nordhessen - Spendenkonten
Neben Bad Karlshafen, Reinhardshagen und Hofgeismar sind Trendelburg-Gottsbüren und Wesertal-Gieselwerder von dem Unwetter besonders stark betroffen. Zur Unterstützung der Betroffenen haben beide Kommunen Spendenkonten eingerichtet:
Stadt Trendelburg
Raiffeisenbank HessenNord eG
DE22 5206 3550 0000 6641 38
Stichwort: Unwetter Gottsbüren
Gemeinde Wesertal
Kasseler Sparkasse
IBAN: DE 15 5205 0353 0101 0000 48
Verwendungszweck: Unwetter Gieselwerder
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