Durch den Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers (Nebenzähler) besteht die Möglichkeit, Wassermengen nachzuweisen, die auf einem Grundstück verbraucht, aber nicht der Abwasseranlage zugeführt werden. Diese Wassermengen werden bei der Abwassergebührenberechnung in Abzug gebracht. In der Regel betrifft dies Wasseranschlüsse zur Gartenbewässerung – eine Poolbefüllung ist damit nicht erlaubt.

Vor dem Einbau eines Nebenzählers zur Gartenbewässerung sollte geprüft werden, ob sich der Einbau im Verhältnis zwischen den zur Gartenbewässerung benötigten Wassermengen und den Kosten für den Einbau des Zählers lohnt: Die Einbaukosten eines Zählers liegen im Durchschnitt bei 150 bis 300 Euro, zudem muss der Zähler alle sechs Jahre ausgetauscht werden. Dem sollte gegenübergestellt werden, wie oft im Jahr der Garten durchschnittlich gewässert wird: Ein Kubikmeter Wasser (= 1.000 Liter) entspricht der Füllung von 100 Gießkannen à 10 Liter; die Abwassergebühr beträgt zurzeit 4,30 € pro Kubikmeter.

Bitte beachten Sie außerdem: Trinkwasser, das zur Befüllung von Swimmingpools o. ä. genutzt und wird, muss nach dem Wasserhaushaltsgesetz als Abwasser in den Abwasserkanal abgeführt werden. Das Wasser aus Swimmingpools ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz als Schmutzwasser zu behandeln. Auch wenn es beispielsweise nicht durch Chlor, Aktivsauerstoff oder andere Stoffe zur Behandlung des Wassers verändert wird, gelangen beispielsweise Sand, Laub, Sonnencreme, Haare oder auch Körperflüssigkeiten in das Wasser. Dies führt zu einer Veränderung des Wassers, weshalb das Poolwasser dem Kanal zugeführt werden muss. Auch eine Versickerung ist nicht erlaubt, da diese nicht nur zu einer Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers führen, sondern die plötzlich anfallende Wassermenge auch Nachbargrundstücke und Gebäude in Mitleidenschaft ziehen kann. Poolwasser ist daher in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und durch die Kläranlage zu reinigen. Demnach sind hierfür Abwassergebühren zu zahlen.

Der Einbau eines Nebenzählers zur Gartenbewässerung ist schriftlich mit einer Begründung bei der Stadt Bad Karlshafen zu beantragen. Nach einer Genehmigung wird ein geeichter Wasser-Nebenzähler von der AWS GmbH kostenpflichtig zur Verfügung gestellt und nach Ablauf der Eichfrist – in der Regel alle sechs Jahre – ausgetauscht. Die Installation darf nur durch eine Fachfirma erfolgen und muss vom Betreiber der städtischen Trink- und Abwasseranlagen, der AWS GmbH, abgenommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der AWS GmbH, Weserstraße 21, Tel.: 05672/921519.

Merkblatt zum Einbau eines Nebenzählers und zur Abwasserbeseitigung

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