Allgemeine Informationen
Allgemeine Ziele der Städtebauförderung
Programme der Städtebauförderung haben zum Ziel, die Aufenthaltsqualität durch städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung in den Städten und Gemeinden anzustoßen. Um in ein Programm aufgenommen zu werden, müssen sich die interessierten Kommunen bewerben. Fördervoraussetzung ist die Ausweisung eines Fördergebietes und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes. Bei der Förderung gilt der Grundsatz der Drittelfinanzierung von Bund, Land und Kommune.
KONTAKT
Rathaus Bad KarlshafenHafenplatz 8
34385 Bad Karlshafen
Tel. 05672 9999-0
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Programm „Lebendige Zentren“
ehem. „Städtebaulicher Denkmalschutz“
Die Stadt Bad Karlshafen wurde 2014 von der hessischen Landesregierung in das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen. Im Jahr 2018 erfolgte die Erweiterung des Fördergebietes um den Stadtteil Helmarshausen. Im Rahmen des Programmes wurden ein „Integriertes Handlungskonzept“ (IHK) für Bad Karlshafen und ein „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“ (ISEK) für Helmarshausen erarbeitet. Diese setzen den inhaltlichen Rahmen zur Umsetzung konkreter Projekte und stellen über den gesamten Förderzeitraum von ca. 10 Jahren eine Leitlinie dar. Die Zielsetzungen und Maßnahmen der Konzepte werden im Rahmen des Prozesses der Umsetzung laufend überprüft und weiterentwickelt.
Im Jahr 2020 wurden die Städtebauförderprogramme neu strukturiert und die Zielsetzungen der bisherigen Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Programm „Lebendige Zentren“ gebündelt. Stadt- und Ortsteilzentren sollen attraktiviert und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden. Für private Fördermittelempfänger oder -interessenten ändert sich dadurch nichts, da die Richtlinien gleichgeblieben sind.
Nationale Projekte des Städtebaus
Beruhend auf einem Stadtmarketing-Prozess und einem regionalwirtschaftlichen Gutachten aus dem Jahr 2011 sprach die Expertengruppe „Städtebaulicher Denkmalschutz“ eine Empfehlung für eine Bewerbung der Stadt Bad Karlshafen beim Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ aus. Aufgrund der Einordnung des historischen Zentrums Bad Karlshafens als herausragendes Denkmalensemble von nationaler Bedeutung wurde die Stadt in das Programm aufgenommen. So konnte in den Jahren 2015 bis 2018 mithilfe des staatlichen Zuschusses von 5.500.000 € die Schleuse reaktiviert und so das städtebaulich prägende Hafenbecken in Bad Karlshafen wieder in Betrieb genommen werden. Die Öffnung des Hafens zur Weser ist Ausgangspunkt für die künftige städtebauliche und touristische Aufwertung der Stadt.
LINK
Verlinkung zur Veröffentlichung des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat:Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2014-2017“
Link zum Download/zur Bestellung
Stadtentwicklung in Bad Karlshafen
Zeitstrahl
2011 | Stadtmarketingprozess |
2013 | Beginn Sanierungsarbeiten Hafenmauer (Rathausseite) durch das Land Hessen |
2014 | Aufnahme in Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz |
Beschlussfassung IHK Bad Karlshafen | |
2015 | Machbarkeitsstudie Hafenöffnung |
Expertengruppe „Städtebaulicher Denkmalschutz“ tagt | |
Aufnahme in Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (Hafenöffnung) | |
2016 | Baustart Schleuse (Hafenöffnung) |
2017 | Aufnahme in Bundesprogramm „Soziale Integration im Quartier“ (Zehntscheune) |
2018 | Fertigstellung Schleuse |
Fortschreibung IHK Bad Karlshafen | |
2019 | Fertigstellung Schleusenbetriebsgebäude |
Inbetriebnahme und Öffnung des Hafenbeckens | |
Beschlussfassung ISEK Helmarshausen | |
Erneute Aufnahme in Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (Hafenumfeld/Rathaus) | |
2020 | Überführung „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in Förderprogramm „Lebendige Zentren“ |
Fertigstellung Parkplatz ehem. Kindersolbad | |
Baubeginn Zehntscheune | |
Abschluss Hafenmauersanierung durch das Land Hessen | |
Baubeginn Hafenumfeld | |
Beginn letzter Bauabschnitt Sanierung Landgraf-Carl-Kanal durch das Land Hessen |
BAD KARLSHAFEN
Entwicklungskonzept
Für das Fördergebiet des barocken Stadtkerns von Bad Karlshafen wurde 2014, im Jahr der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“, ein teilräumliches integriertes Handlungskonzept (IHK) in Auftrag gegeben, das bereits im Dezember desselben Jahres durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. In mehreren Sitzungen der Lenkungsgruppe, der verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Bad Karlshafener Bürgerschaft angehörten, waren die Vorschläge zuvor intensiv diskutiert worden. Das IHK von 2014 bildet – zusammen mit einer Fortschreibung aus dem Jahr 2018 – den Handlungsleitfaden für die Umsetzung von Maßnahmen dieses Programms. Diese wurden aus der Analyse der historischen Entwicklung und städtebaulichen, architektonischen und freiraumplanerischen Qualitäten der Barockstadt sowie der Analyse der aktuellen Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung der Stadt entwickelt. Besonderes Augenmerk liegt auf den Schwerpunkten Schleusenöffnung und Belebung des Hafenbeckens, Aufwertung der Freiräume, Gebäudeerhalt und Gebäudenutzung sowie Inszenierung und Präsentation der Stadt mit ihrer Geschichte. Ein detaillierter Maßnahmenkatalog schlägt eine Reihe von Vorhaben vor, welche zur Entwicklung der Schwerpunktbereiche beitragen und heute zu einem Teil bereits realisiert sind.
IHK Bad Karlshafen 2014
DinA4, 87 Seiten, 5,4 MB
IHK Bad Karlshafen
Fortschreibung 2018
DinA4, 23 Seiten, 708 kB
Expertenempfehlung
städtebaulicher Denkmalschutz
DinA4, 2 Seiten, 332 kB
Studie wirtschaftliche Effekte,
Uni Kassel
DinA4, 30 Seiten, 1,2 MB
Entwurfsplanung Hafen und Hafenumfeld GTL, Oppermann
DinA4 quer, 25 Seiten, 6 MB
Lichtkonzept Brandi
DinA3 quer, 14 Seiten, 6 MB
LINK
Sonderdruck Bautechnik 2019 Wiederanbindung des historischen Hafens Bad Karlshafens an die Weser
HELMARSHAUSEN
Entwicklungskonzept
Ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) setzt den inhaltlichen Rahmen zur Umsetzung konkreter Projekte und stellt über den gesamten Förderzeitraum eine Leitlinie dar. Die Erarbeitung eines ISEK ist zudem eine zentrale Voraussetzung für die Bewilligung von Fördergeldern. Während des gesamten Prozesses der Erstellung des ISEK wurde viel Wert auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gelegt. So fanden zum Auftakt und am Ende je eine Bürgerversammlung statt, außerdem gab es einen Stadtrundgang mit anschließendem Workshop. Hierbei hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich in den Prozess einzubringen. Aus der Analyse, den Ideen der Bürgerinnen und Bürger sowie den Vorschlägen von Planerinnen und Planern und Verwaltung wurden verschiedene Maßnahmenvorschläge für den Stadtentwicklungsprozess abgeleitet und in einem Maßnahmenplan zusammengefasst. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Umgestaltung der Poststraße und der angrenzenden Flächen nach der Inbetriebnahme der Ortsumgehung der Bundesstraße 83. Die erste Fassung des ISEK wurde Ende 2018 vorgestellt. Die Bereinigung einiger Maßnahmen und die Überführung des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in das Programm „Lebendige Zentren“ im Jahr 2020 machten eine Aktualisierung des ISEK notwendig, die im Jahr 2021 abgeschlossen wurde.
ISEK Helmarshausen (2021)
Din A 4, 76 Seiten, 11 MB
Projektblätter (Maßnahmen/2021)
Din A 4, 100 Seiten, 3,7 MB
Maßnahmen
IN DER DURCHFÜHRUNG/DURCHGEFÜHRT
Fördermöglichkeiten für Private
Eine wichtige Zielsetzung des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ ist die Förderung privater Sanierungen von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Die wertvollen historischen Gebäude und der unverwechselbare Charakter der unterschiedlichen Altstädte von Bad Karlshafen und Helmarshausen sollen erhalten werden. Durch Modernisierungen und Anpassung an neue Anforderungen sollen zudem Perspektiven für künftige Nutzungen geschaffen werden.
Für sanierungsbedürftige Objekte im Fördergebiet (siehe Plan „Fördergebiet“) können Fördermittel beantragt werden. Bei Fassadensanierungen ist ein Zuschuss von 25% der förderfähigen Ausgaben vorgesehen, der Maximalbeitrag des Zuschusses liegt bei 12.000 €. Die Mittel dürfen aber erst dann eingesetzt werden, wenn die Sanierungsmaßnahme vom Fördermittelgeber bewilligt und zwischen der Stadt und der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Objektes eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Viele Gebäude sind Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage oder sogar Einzelkulturdenkmale. Daher sind bei der Sanierung verschiedene Rahmenvorgaben zu beachten. Das frühzeitige Einbeziehen der Denkmalpflege ist daher wichtig. Die Stadt Bad Karlshafen hat Fördergrundsätze zur Anreizförderung festgelegt, die als Grundlage der Förderung für Private Investitionen dienen. Gefördert werden investive Maßnahmen, wie die einmalige Um- und Neugestaltung von Fassaden, von privaten Vorgärten und Einfahrten oder vergleichbare Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes.
Nebenstehend finden Sie neben weiteren Informationen die nötigen Antragsformulare. Sprechen Sie die Ansprechpartner bei der Stadt, dem Kreis und der ProjektStadt an, wenn Sie weitergehende Fragen haben (Kontaktdaten siehe Ende der Seite).
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben der Städtebauförderung können beispielsweise auch Projekte, die die Lebensverhältnisse auf dem Land verbessern, auf verschiedene Weise unterstützt werden. Das Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel berät dazu Privatpersonen, Gewerbetreibende und Vereine zu weiteren Fördermöglichkeiten für private und öffentliche Projekte der Regionalentwicklung. Über weitere Förderangebote für private und öffentliche Projekte aus dem LEADER-Programm und dem „Regionalbudget“ informiert das Regionalmanagement der Region Kassel-Land e.V.
LINK
Richtlinie des Landes Hessen 2017
Förderangebote des Landkreises
DOWNLOAD
Ablauf und Checkliste Anreizförderung
DinA4, 2 Seiten, 132 kB
Antragsformular
Denkmalrechtliche Genehmigung
DinA4, 2 Seiten, 265 kB
Online-Service Denkmalrechtliche Genehmigung
Antragsformular (Baubeschreibung)
DinA4, 2 Seiten, 126 kB
Fördergrundsätze
DinA4, 5 Seiten, 52kB
Erhaltungssatzung Bad Karlshafen
DinA4, 3 Seiten, 993 kB
Erhaltungssatzung Helmarshausen
DinA4, 2 Seiten, 1,25 MB
Prospekt „Gestaltungshinweise
für die historische Innenstadt
Bad Karlshafen“
LangDin, 8 Seiten, 880 kB
Gute Beispiele
An dieser Stelle wollen wir Ihnen bald gelungene Beispiele von privaten Sanierungen zeigen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Kontakte
Bauamt der
Stadt Bad Karlshafen
Rathaus Bad Karlshafen
Hafenplatz 8
34385 Bad Karlshafen
Tel. 05672 9999-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Matthias Strutzke
Hochbau, Tiefbau, Liegenschaften, Bauangelegenheiten
Tel. 05672 9999-33
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stefanie Müller
Lebendige Zentren, Förderprogramme
Tel. 05672 9999-30
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
ProjektStadt
Seit 2019 unterstützt die ProjektStadt aus Kassel die Stadt Bad Karlshafen bei der Umsetzung des Förderprogramms „Lebendige Zentren“. Das Beratungsteam besteht aus Marvin Coker (M.Sc. Stadt- und Regionalplanung), der sich um die Schwerpunkte Stadtplanung, Städtebauförderung inkl. Finanz- und Fördermittelmanagement und das Projektmanagement kümmert sowie Nadine Scholling mit den Schwerpunkten Beratung von Bauherren und Architekten und Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen.
ProjektStadt
Wolfsschlucht 18
34117 Kassel
Marvin Coker
Tel. 0561 1001-1376
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Nadine Scholling
Tel. 0561 1001-1210
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Denkmalpflege
Landkreis Kassel
Alle Veränderungen an einem Gebäude, das als Kultur- bzw. Einzeldenkmal oder als Teil einer denkmalgeschützten Gesamtanlage deklariert ist, müssen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde vor Baubeginn abgesprochen werden.
Außenstelle Hofgeismar
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
Ute Peine
Tel. 0561 1003-2408
Reinhard Petersen
Tel. 0561 1003-2466
www.landkreiskassel.de
Weitere Förderangebote
Weitere Informationen und Beratung zur Förderung:
Regionalmanagement
Region Kassel-Land e. V.
Tel. 05692 99777-10
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
region-kassel-land.de
Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel
Tel. 05671 8001-2427
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.landkreiskassel.de