In der Winnefelder Straße in der Bad Karlshafener Gartenstadt wurde die Vorfahrtsregelung geändert: Die Winnefelder Straße ist nun bis zum Ortsausgang als Vorfahrtsstraße ausgewiesen, an allen Einmündungen in die Winnefelder Straße muss Vorfahrt gewährt werden.

Bislang war die Winnefelder Straße – wie die angrenzenden Straßen – eine Tempo-30-Zone, es galt daher „rechts vor links“ an allen Einmündungen. Dies führte in der Vergangenheit jedoch immer wieder zu gefährlichen Situationen, sowohl im Fahrzeug- als auch im Radverkehr, weshalb die Vorfahrtsregelung nun geändert wurde: Dabei bleibt die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Winnefelder Straße erhalten. Allerdings sind Verkehrsteilnehmer auf der Winnefelder Straße nun vorfahrtsberechtigt, an den Einmündungen in die Winnefelder Straße heißt es dagegen nun: Vorfahrt gewähren. Die Beschilderung wurde entsprechend angepasst. Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der neuen Vorfahrtsregeln gebeten.

KONTAKT

Rathaus Bad Karlshafen
Hafenplatz 8
34385 Bad Karlshafen
Tel. 05672 9999-0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!