Landkreis Kassel. Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2024 vom 12.02.2024 zur Aufstallpflicht, zum Verbot der Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Vögel gehandelt oder ausgestellt werden und zum Verbot des Verbringens von Vögeln zu Veranstaltungen wird aufgehoben.
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 05/2024 Aufhebung Aufstallpflicht
PM des Landkreises Kassel vom 5. März 2024
PM des Landkreises Kassel vom 25. Februar 2024
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2024 zum Schutz gegen die Geflügelpest
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