Die Stadt Bad Karlshafen erhält aus der Städtebauförderung eine Zuwendung in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro. Der Förderbescheid der WI-Bank traf kurz vor Weihnachten bei der Stadt ein. Die Mittel kommen aus dem Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“, in das die Stadt Bad Karlshafen im Jahr 2014 aufgenommen wurde.

Grundlage für die Förderung sind die im Integrierten Handlungskonzept (IHK) für die Altstadt Bad Karlshafen und im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für die Altstadt Helmarshausen beschriebenen Maßnahmen.

„Mit dieser Bewilligung wurde dem Antrag der Stadt Bad Karlshafen in Bezug auf die Umgestaltung der Poststraße in Helmarshausen voll entsprochen“, freut sich Bürgermeister Marcus Dittrich. „Damit ist die Förderung für die Umgestaltung der Platzflächen im Bereich der beiden Ortseingänge und am Alten Rathaus/Marktplatz gesichert“. In Bezug auf die Poststraße ist nun noch die beantragte Förderung aus dem Mobilitätsfördergesetz für den Straßenverlauf abzuwarten, hier wird bis Mitte des kommenden Jahres mit einer Entscheidung gerechnet.

Bund, Land und Stadt (Eigenanteil) tragen im Programm „Lebendige Zentren“ jeweils ein Drittel der Kosten. Insgesamt beträgt die Fördersumme 1.526.000 Euro, die zuwendungsfähigen Ausgaben liegen damit bei 2.289.000 Euro. Neben den Mitteln für die Poststraße enthält die Förderung auch Gelder für private Sanierungsmaßnahmen (Anreizprogramm) in den Fördergebieten und die Betreuung durch die ProjektStadt.

Die Stadt Bad Karlshafen wurde im Jahr 2014 in die Städtebauförderung (damals Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“, heute „Lebendige Zentren“) aufgenommen. Nach zehn Jahren läuft die Städtebauförderung im Jahr 2024 aus, der Förderantrag aus dem Jahr 2023 war daher der vorerst letzte, der von der Stadt gestellt werden konnte. „Daher bin ich Bund und Land sehr dankbar, dass wir im letzten Antragsjahr die Möglichkeit bekommen haben, mit der Förderung für die Poststraße das zentrale Projekt für Helmarshausen umzusetzen“, so Bürgermeister Dittrich. Bis 2029 können die bislang bewilligten Mittel verausgabt werden. Ob die Stadt für einen weiteren Förderzeitraum in die Städtebauförderung aufgenommen werden kann, soll geprüft werden.

Anträge zur Förderung privater Maßnahme im Fördergebiet können weiterhin bei der Stadt eingereicht werden. Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Stadt Bad Karlshafen: www.bad-karlshafen.de > Stadtentwicklung

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