Mit Inkrafttretens der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung soll in Einbahnstraßen, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt, der Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden und die Verkehrsführung übersichtlich ist.

Als weiterer Schritt zur Verbesserung des Radverkehrs hat die Stadt Bad Karlshafen nach entsprechender Prüfung einige Einbahnstraßen im Bereich der Bad Karlshafener Altstadt (u. a. Bergstraße, Conradistraße, Hafenplatz, An der Schlagd) für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die Straßenabschnitte mit Radfahrern im Gegenverkehr wurden entsprechend gekennzeichnet, Autofahrer werden um Beachtung gebeten.

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