Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Damit soll es möglich sein, dass Bürgerinnen und Bürger bestimmte Verwaltungsdienstleistungen ohne Terminvereinbarungen und unabhängig von Öffnungszeiten digital von zu Hause oder unterwegs erledigen können.

Gerade für kleinere Kommunen wie die Stadt Bad Karlshafen ist die Umsetzung jedoch eine enorme Herausforderung. Daher baut das Land Hessen gemeinsam mit dem kommunalen Rechenzentren ekom21 eine Plattform auf, die es möglich macht, die verschiedenen Dienstleistungen der Verwaltung digital abzubilden.

Über die Internetseite der Stadt Bad Karlshafen sind nun die ersten Verwaltungsdienstleistungen aus dieser Plattform digital abrufbar. Das Angebot soll in den nächsten Monaten Zug um Zug erweitert werden.

Die digitalen Online-Dienste finden Sie unter https://www.bad-karlshafen.de/rathaus-verwaltung/buergerservice/digitale-online-dienste

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