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Landkreis Kassel. Der Landkreis Kassel hebt die am 18. März für Teile des Kreisgebietes erlassene Aufstallungspflicht für Geflügel wieder auf. Das zuständige Veterinäramt reagiert damit auf eine aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit beobachtet derzeit einen deutschlandweiten Rückgang der Fälle von Vogelgrippe und stuft das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen daher nur noch als "mäßig" ein.
"Geflügelhalterinnen und -halter sind damit nicht mehr verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder überdacht in Gehegen zu halten", erläutert Dr. Sabine Kneißl, Fachbereichsleiterin für Verbraucherschutz und Veterinärwesen beim Landkreis Kassel. Sie verweist aber auch darauf, dass Wildvögel immer noch ein Reservoir für die Erreger der Geflügelpest darstellen. Deshalb raten die Kreisveterinäre weiterhin jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen.
Auch gelten weiterhin folgende Hygienevorschriften:
Geflügel ist nur an Stellen zu füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind; Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben; Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.