In Teilen des Landkreises Kassel darf Geflügel ab Freitag nur noch in geschlossenen Ställen oder überdachten Volieren gehalten werden. Copyright: Landkreis Kassel
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Landkreis Kassel. Die Geflügelpest rückt näher. Zum Schutz der heimischen Geflügelbestände ordnet der Landkreis daher für Teile des Kreisgebiets die Unterbringung von Geflügel in geschlossenen Ställen oder überdachten Volieren an.
Dies gilt ab Freitag, den 19. März.
"Das Virus ist in der Wildvogelpopulation bereits weit verbreitet und hoch ansteckend. Hinzu kommt, dass durch den zurzeit stattfindenden Vogelzug zurück in die Brutgebiete eine erhöhte Gefahr der weiteren Verschleppung des Geflügelpestvirus besteht", erläutert Dr. Sabine Kneißl, Fachbereichsleiterin für Verbraucherschutz und Veterinärwesen beim Landkreis Kassel. Bundesweit sind bereits knapp 100 Geflügelhaltungen betroffen. Zuletzt erreichten Ausbrüche der Geflügelpest vermehrt Hessen und landkreisnahe Bereiche von Nordrhein-Westfalen. "Deshalb sind wir im Rahmen einer Risikobewertung zu dem Schluss gekommen, in Risikogebieten des Landkreises eine Aufstallungspflicht für Geflügel anzuordnen", so Kneißl, die betont: "Durch die Aufstallung sollen Tierleid und Tötungen vermieden werden."
Als Risikogebiete gelten gewässernahe Bereiche an der Fulda in Baunatal-Rengershausen, Fuldabrück-Denn- und Dittershausen sowie Bergshausen und Niestetal-Sandershausen, in denen Wildvögel in verstärktem Maß brüten und rasten und die Gefahr des Kontakts besonders hoch ist. Ebenfalls als Risikogebiet eingestuft werden geflügeldichte Gebiete mit einer Tierdichte von mehr als 300 Tieren pro Quadratkilometer. Darunter fallen die Kommunen Bad Karlshafen, Baunatal, Calden, Grebenstein, Hofgeismar, Liebenau, Lohfelden, Naumburg, Schauenburg, Wolfhagen, Zierenberg. Eine kartographische Darstellung der Risikogebiete ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die der Landkreis auch auf seiner Internetseite eingestellt hat. Darüber hinaus gilt die Aufstallungspflicht auch für Großbetriebe mit mehr als 1.000 Tieren und deren näheren Umgebung in den Gemarkungen Langenthal, Holzhausen und Mönchehof. Ergänzt wird die Aufstallungspflicht für Geflügel durch Biosicherheitsvorschriften, die den versehentlichen Eintrag der Geflügelpest in die Bestände verhindern sollen. Diese beinhalten vor allem eine Beschränkung des Zutritts zu Geflügelhaltungen in Verbindung mit Kleidung- und Schuhwechsel am Eingang, so dass durch die betreuenden Personen das aviäre Influenzavirus nicht in die Geflügelhaltung eingeschleppt werden kann. Ferner müssen Möglichkeiten zur Reinigung und Desinfektion der Hände und Schuhe am Stalleingang bereitgehalten werden. Auch darf Geflügel nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu ist so zu lagern, dass es nicht für Wildvögel zugängig ist.
In diesem Zusammenhang erinnert Kneißl an die gesetzlichen Meldepflichten für Geflügelhalter, die Tiere beim Fachbereich Veterinärwesen, der Tierseuchenkasse und dem HVL melden.
Fragen zur Geflügelpest beantworten die Veterinäre des Landkreises unter der Telefonnummer 0561-10063306. Auch hat der Landkreis Merkblätter zum Umgang mit der Geflügelpest auf seiner Internetseite zum Download bereitgestellt.
Wichtiger Hinweis: Wer verendete wildlebende Wasservögel, Greifvögel oder Aas fressende Vögel findet, sollte dies dem Fachbereich Veterinärwesen des Landkreises Kassel melden (Tel.: 0561-10063306), damit Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest eingeleitet werden können. Verendete oder kranke Vögel müssen mit Handschuhen angefasst oder geborgen werden.