Landkreis Kassel. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat für die Abfallentsorgung für Menschen, die wegen der Corona-Pandemie in häuslicher Quarantäne leben müssen, Regeln zum Schutz für Müllwerker vorgegeben.
"Wir wollen eine funktionierende Abfallentsorgung für alle so lange wie möglich aufrechterhalten und deshalb ist es wichtig, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht anstecken", betont der Leiter des Eigenbetriebs Abfallentsorgung des Landkreises Kassel Uwe Pietsch.
Die landesweit geltenden Regeln für die Müllentsorgung für Quarantäne-Haushalte besagen, dass sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden sollen. "Lose Taschentücher aus Quarantäne-Haushalten gehören nicht in die Abfalltonne", so Pietsch weiter. Die Abfallsäcke sind durch Verknoten oder Zubinden gut zu verschließen und in die Restabfallbehälter zu geben. Abfallsäcke oder Abfallbeutel dürfen nicht neben die Mülltonne gestellt werden.
Wichtig sei auch, informiert Pietsch, dass bei der Abfalltrennung in Quarantäne-Haushalten (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) keine Corona-Viren weiter verbreitet werden: "Deshalb bitten wir in den betroffenen Haushalten darauf zu achten, dass mindestens drei Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen und Säcke gegeben werden".
Für Glasabfälle und Pfandverpackungen empfiehlt das Umweltministerium, diese Abfälle nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zum Ende der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen sei dabei empfehlenswert.
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