Kurtaxe
In Bad Karlshafen wird während Ihres Kur-, Urlaubs- oder Kurzaufenthaltes pro Person und Tag Kurtaxe erhoben. Die Beiträge aus der Kurtaxe dienen zur Finanzierung, Pflege und Unterhaltung der Kureinrichtungen wie Gradierwerk, Wanderwege, Radwege u.a. Die Höhe der Kurtaxe richtet sich nach der Kurtaxe-Satzung der Stadt Bad Karlshafen.
Im Stadtteil Bad Karlshafen wird z. Zt. ein Betrag von 2,00 € pro Person und Tag, im Stadtteil Helmarshausen ein Betrag von 1,00 € pro Tag und Person bis zu einem Höchstsatz von 56,00 € (Bad Karlshafen) bzw. 28,00 € (Helmarshausen) erhoben. Personen unter 18 Jahren und Personen, die sich zur Berufsausbildung und zur Berufsausübung hier aufhalten sind von der Kurtaxe befreit.
Für Schwerbehinderte mit einer Behinderung von 70 – 90% gewähren wir 50% Ermäßigung. Bei einer Behinderung von 100% wird die Kurtaxe erlassen. Zur Bestätigung dieser Ermäßigungen legen Sie bitte Ihren Schwerbehindertenausweis in der Kur- und Touristik-Information vor.
Mit der Kurkarte, die Ihnen bei Anreise vom Vermieter ausgestellt wird, erhalten Sie freien oder ermäßigten Eintritt bei Veranstaltungen der Kur- und Touristik-Information, ermäßigten Eintritt im Deutschen Hugenotten-Museum und im Tierpark Sababurg sowie ermäßigte Fahrpreise bei den Rundfahrten mit dem Fahrgastschiff „Hessen". Weiterhin erhalten Sie ermäßigte Eintrittskarten für die Weser-Therme in der Kur- und Touristik-Information im Rathaus.